Zollbestimmungen

Posted on 4. February 2012

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Die geltenden Zollvorschriften der Republik Kroatien entsprechen fast vollkommen den Vorschriften und Standards der EU-Länder, aber hinsichtlich der Einfuhr von Gütern nichtkommerzieller Natur für den persönlichen Gebrauch sind nur Waren im Wert bis 1.000 Kuna zoll- und mehrwertsteuerfrei.

Die Ein- und Ausfuhr von ausländischem oder kroatischem Bargeld und Schecks ist für ausländische oder kroatische Staatsbürger mit ausländischem Wohnsitz unbeschränkt, aber jeder Transfer eines Betrages im Kunawert von über 10.000,00 EUR oder mehr ist dem Zollbeamten unbedingt zu melden. Wertvollere professionelle Ausrüstung und technische Geräte sind dem Zollbeamten am Grenzübergang ebenfalls zu melden.

Natürliche Personen, die in Kroatien keinen ständigen oder vorübergehend gemeldeten Wohn- oder Aufenthaltsort haben, haben Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Mehrwertsteuer (MwSt.), und zwar auf Ware, die sie in Kroatien gekauft haben und die auf einer Rechnung einen Wert von mindestens 740,00 Kuna aufweist, jedoch ausschließlich bei Vorlage eines vom Zollbeamten bestätigten PDV-P- oder Tax-Cheque- Formulars für die Ausfuhr der gekauften Ware ins Ausland spätestens innerhalb von 3 Monaten vom Kaufdatum. Die im Ausland wohnhafte natürliche Person hat die Steuerrückerstattung innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum zu beantragen.

Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte den Zoll unter: http://www.carina.hr

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